Großzügige Lagerfläche in optimaler Gewerbelage zu Vermieten

 

Nutzfläche ca.:
119 m²
Baujahr ca.:
1990
Mietpreis:
835,00 €

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Lagerfläche im Kellergeschoss einer renommierten Weiterbildungsgesellschaft im Gewerbegebiet Bonn-Beuel, verkehrsgünstig an der B56 und der A59 gelegen. Das Gebäude wurde im Jahr ca. 1990 errichtet und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Über einen lichtdurchfluteten und repräsentativen Haupteingang gelangt man über die Treppenhäuser in das Kellergeschoss. Alternativ steht ein Personen- und Lastenaufzug zur freien Nutzung zur Verfügung, welcher über einen weiteren Eingang erreichbar ist. Die angebotene Lagerfläche erstreckt sich auf ca. 119 m² und bietet optimalen Stauraum. Dank der konstanten Temperatur herrschen optimale Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung. Ein Pkw-Stellplatz auf dem Gewerbegelände ist im Mietpreis enthalten.

Beuel ist einer der vier Stadtbezirke der Bundesstadt Bonn, umfasst ca. 67.000 Einwohner, liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen und befindet sich direkt am Rhein. Der Stadtteil ist über die Kennedybrücke mit dem Stadtzentrum verbunden und gehört zu einem den beliebtesten Wohnorte der Umgebung. Beuel bietet als attraktiver Gewerbestandort eine ausgezeichnete Infrastruktur mit eigenem Geschäftszentrum. Verschiedene Lebensmittelhändler, Banken, Drogeriemärkte und Restaurants finden sich hier. Beuel ist mit dem Bahnhof Bonn-Beuel an die Rechte Rheinstrecke angeschlossen. Die Anbindung an das Bonner Zentrum wird über die Straßenbahnlinie 62 und die Stadtbahnlinie 66 sichergestellt, letztere verbindet Beuel zusätzlich mit den Bahnhof Siegburg/Bonn. Das Oberzentrum Bonn ist in 5 Autominuten zu erreichen und das Oberzentrum Köln in 30 Autominuten.

Die Provision in Höhe von 1,78 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. ist bei Mietvertragsabschluss fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Mieter an Profitlich & Co. Immobilien KG zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete, mietfreie Zeiten bleiben unberücksichtigt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage. Dem Mieter eingeräumte Optionszeiten werden einmalig mit 0,60 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. zusätzlich berechnet.

HINWEISE:

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