Bürofläche mit flexibel nutzbarem Grundriss in Buschdorf zur Miete

 

Bürofläche ca.:
1.148 m²
Kaltmiete mtl.:
8.750 €
Nebenkosten mtl.:
1.850 €

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine großzügige Bürofläche im 1. Obergeschoss einer Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet Bonn-Buschdorf, verkehrsgünstig am Autobahnkreuz Bonn-Nord gelegen. Das Gebäude wurde im Jahr 2001 errichtet und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Die Räumlichkeiten erstrecken sich auf ca. 1.148 m² und unterteilen sich in bis zu 15 Einzel- oder Mehrpersonenbüros. Alle Räume sind mit hochwertigem, blauem Kugelgarnteppichboden ausgelegt und verfügen über abgehängte Decken mit Rasterleuchten. Neben den funktionalen Grundrissen lässt sich auch eine zeitgemäße Ästhetik vorfinden, die zu einer angenehmen Aufenthaltsqualität in den verschiedenen Arbeitsbereichen führt. Großzügige Konferenzräume können ebenso geschaffen werden wie praktische Open-Space-Flächen oder entspannte Rückzugsorte.

Der linksrheinisch, nördlich der Bonner-City gelegene Stadtteil Buschdorf umfasst derzeit ca. 5.000 Einwohner und wird von den angrenzenden Ortsteilen Tannenbusch und Auerberg eingefasst. Buschdorf ist unter anderem für sein Industrie- und Gewerbegebiet bekannt, das neben Logistikunternehmen und Firmen der Automobilbranche auch kleine und mittelständische Unternehmen beherbergt. Die sehr gute Infrastruktur zeichnet sich durch die günstige Lage an dem Autobahnkreuz Bonn-Nord aus, welches ein Zubringer zu der A555 (Richtung Köln) und der A565 (Richtung Meckenheim und rechtsrheinisch, Autobahndreieck Bonn-Nordost) ist und damit eine der wichtigsten Verkehrsachsen für Pendler aber auch im innerstädtischen Verkehr darstellt. Das umfangreiche Bus- und Bahnsystem des ÖPNV verbindet Buschdorf mit den umliegenden Stadtteilen und der Bahnhof Buschdorf bietet schnellen Anschluss an den Bonner Hauptbahnhof und die Großstadt Köln.

Die Provision in Höhe von 1,78 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. ist bei Mietvertragsabschluss fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Mieter an Profitlich & Co. Immobilien KG zu zahlen. Bemessungsgrundlage ist die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete, mietfreie Zeiten bleiben unberücksichtigt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage. Dem Mieter eingeräumte Optionszeiten werden einmalig mit 0,60 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. zusätzlich berechnet.

HINWEISE:

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber / dem Verkäufer übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer sowie für Besichtigungen gerne zur Verfügung.

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