Komfortables Einfamilienhaus nahe des Rodderbergs verkauft

 

Wohnfläche ca.:
203 m²
Kaufpreis:
980.000 €
Ursprungsbaujahr / Umbau:
1956 / 2010

Bei der  Immobilie handelt es sich um ein großzügiges, freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 203 m² Wohnfläche aus dem Ursprungsbaujahr ca. 1956 in guter und stark gefragter Wohnlage von Bonn-Mehlem. In den Jahren 2009 bis 2010 wurde das Gebäude umfassend umgebaut, modernisiert, um ein weiteres Vollgeschoss aufgestockt und 2015 um eine Doppelgarage ergänzt. Das moderne Wohnhaus mit gehobener Ausstattung befindet sich auf einem insgesamt ca. 1.016 m² großen Grundstück vis-à-vis dem Siebengebirge. Die ruhiggelegene Liegenschaft präsentiert sich gegenwärtig in einem sehr gepflegten Zustand und bietet dem Erwerber die Möglichkeit eines kurzfristigen Bezugs.

Mehlem ist ein Ortsteil der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Bad Godesberg mit rund 9.000 Einwohner. Der Stadtteil liegt im äußersten Süden von Bonn und grenzt an Rheinland-Pfalz. Die ruhige und landschaftlich reizvolle Lage am Rhein mit Blick auf den gegenüber liegenden Drachenfels, versprüht besonderen Charme und machen Mehlem nicht nur für junge Familien zu einem beliebten Standort. Der Stadtteil ist über die B9 und den Bahnhof Mehlem/Lannesdorf ideal an das Straßennetz angebunden. Ferner ist Mehlem dank einer Fährverbindung über den Rhein nach Königswinter angeschlossen.

Der Maklervertrag mit uns und/ oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen, in Textform zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,21 % auf den Kaufpreis inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ist mit der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar verdient und fällig. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen, § 656 c BGB. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Profitlich & Co. Immobilien KG und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.

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